Wer spricht für mich, wenn ich mich nicht selbst äußern kann und
über medizinische Maßnahmen entschieden werden muss?
Jeden von uns kann es ganz rasch treffen: ein schwerer Unfall - und wer entscheidet nach der Akutversorgung über die weitere Behandlung? Dafür sollte jede und jeder von uns eine Bevollmächtigte /einen Bevollmächtigten haben, sonst muss meist eine Betreuung eingerichtet werden. Denn für die ärztliche Behandlung muss eine rechtlich verbindliche Einwilligung vorliegen. Die drei juristischen Instrumente im Einzelnen:
Eine Vollmacht ist ein Dokument, mit dem Sie eine Person Ihres Vertrauens (oder mehrere) bevollmächtigen, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen. Diese Vollmacht kann verschiedene Bereiche erfassen wie die Gesundheitsfürsorge, Behörden-, Wohnungs- oder Vermögensangelegenheiten.
Gerade im Bereich Gesundheitsfürsorge hat sich dafür der Begriff Vorsorgevollmacht eingebürgert. Sie kommt zur Anwendung, falls Sie selbst keiner medizinischen Behandlung mehr zustimmen können. Diese Vorsorgevollmacht können Sie selbst ausstellen, wobei die Verwendung eines Vordrucks dringend zu empfehlen ist.
Die Schriftform reicht aus, eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig. Die Person Ihres Vertrauens muss natürlich damit einverstanden sein, Ihre Einstellungen und Wünsche kennen, insbesondere bezüglich gesundheitlicher Fragen.
Fehlt eine Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten, dann wird ein Betreuer / eine Betreuerin vom Gericht bestellt.
Es ist möglich, dafür in Form einer Betreuungsverfügung eine bestimmte Person vorzusehen.
Vorübergehend kann bei Ehegatten das Ehegatten-Notvertretungsrecht zur Anwendung kommen.
In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung oder Nicht-Behandlung schriftlich festlegen. Ihr/e rechtliche/r Vertreter/in wird diese Ihre Wünsche dann gegenüber den Ärzt:innen zur Geltung bringen.
Eine Informations-Broschüre mit Vordrucken kann beim Bayerischen Justizministerium heruntergeladen werden:
justiz.bayern.de
Es ist zu empfehlen, all diese Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer speichern zu lassen, so dass sie im Notfall eingesehen werden und zur Anwendung kommen. Notariell erstellte Verfügungen und Vollmachten werden dort automatisch gespeichert, private können eingestellt werden.
vorsorgeregister.de
Gerne hilft Ihnen bei Fragen der Hospiz-Verein weiter.
hospiz-verein-regensburg.de